Denkmalschutz
Keine Angst vorm Umbau
Keine Angst vorm Umbau
Für die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie wird an unterschiedlichsten Stellen Unterstützung angeboten. Durch die sog. Denkmal-AFA können Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Zudem stehen für denkmalgeschützte Bauten zahlreiche Förderungen vom Bund und Land zur Verfügung, u.a. für energetische Sanierungen. Auch die KfW bietet spezielle Förderprogramme. Damit bietet der Denkmalschutz viele Chancen, den Wert einer Immobilie ohne umfangreiche eigene Investitionen zu erhöhen.
Die Baulotsinnen und Baulotsen in den Kommunen vermitteln Ihnen den Kontakt zu einer kostenlosen architektonischen Erstberatung durch ein externes Fachbüro. Dort erhalten Sie u.a. Informationen und Tipps zur Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Die grundlegenden Regelungen dafür finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz. Für die Region Schwalm-Aue gibt es zwei Einrichtungen, die Sie bei Fragen zu Ihrem Denkmal kontaktieren können:
Schwalm-Eder-Kreis
Der Schwalm-Eder-Kreis ist als untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde zuständig für die LEADER-Region Schwalm-Aue. Die dortigen Ansprechpartnerinnen beraten Sie gerne frühzeitig zu Fragen des Denkmalschutzes. Dabei ist die Beratung, auch vor dem Kauf einer Immobilie, ebenso kostenfrei wie eine spätere denkmalrechtliche Genehmigung.
Schwalm-Eder-Kreis
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg /Efze)
Frau Jeanny Meschkat, Telefon (05681) 7756031
Frau Dr. Annekathrin Sitte, Telefon (05681) 7756028
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Das Land Hessen unterstützt Sie als Denkeigentümerin oder Denkmaleigentümer beim Erhalt dieses wichtigen kulturellen Schatzes. Hierzu werden jährlich Zuwendungsmittel bereitgestellt. Diese Mittel werden vom Landesamt für Denkmalpflege nach individueller Prüfung des jeweiligen Kulturdenkmals vergeben. Die fachliche Entscheidung über eine Zuwendung erfolgt durch die zuständige Bezirksdenkmalpflegerin in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Außenstelle Marburg
Ketzerbach 10
35037 Marburg
Frau Elke Hamacher, Telefon (06421) 6851517